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INDUSTRIE 4.0 - Traceability

◾ Traceability ist im Ordnungsrahmen ein Unterbegriff und gehört zu: ◼️ Internet der Dinge

  • Traceability steht im Kontext von Industrie 4.0 für die Rückverfolgbarkeit von Werkstücken bzw. Produkten.
    Dadurch kann jederzeit festgestellt werden, wann und wo und durch wen die einzelnen Teile hergestellt, bearbeitet, gelagert und transportiert wurden.
    Die Realisierung der Traceability von Produkten über den gesamten Lebenszyklus ist eine der Voraussetzungen für Industrie 4.0!

    Beispiel:
    Während der Herstellung eines jeden Werkstückes, wird z.B. mittels Sensorik, jeder einzelne Fertigungsschritt verfolgt und gespeichert.
    Falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Schadensfall mit diesem Werkstück kommt, dann kann genau rückverfolgt werden, wie das Werkstück gefertigt wurde.
Bildquelle: © Aleksandr / stock.adobe.com
Merke:
 
Verfolgbarkeit ist die technische Voraussetzung für Rückverfolgbarkeit!
Dazu muss jedes einzelne Teil, das verfolgt werden soll, eine digitale Identifikation erhalten (z.B. mit RFID oder Data-Matrix-Code, etc.).

Das ist u.a. die Voraussetzung für gezielte Rückrufaktionen.

In meiner DIGITALISIERUNGS – KEYNOTE erkläre ich die Grundlagen von INDUSTRIE 4.0 für jedermann verständlich und unterhaltsam:

Mein INDUSTRIE 4.0 - Workshop hilft Ihnen nicht die gleichen Fehler zu machen, die fast alle machen: