INDUSTRIE 4.0 - Traceability
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Traceability ist im Ordnungsrahmen ein Unterbegriff und gehört
zu: ◼️ Internet der Dinge
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Traceability steht im Kontext von
Industrie 4.0 für die Rückverfolgbarkeit von
Werkstücken bzw. Produkten.
Dadurch kann jederzeit festgestellt werden, wann und wo
und durch wen die einzelnen Teile hergestellt,
bearbeitet, gelagert und transportiert wurden.
Die Realisierung der Traceability von Produkten über
den gesamten Lebenszyklus ist eine der Voraussetzungen
für Industrie 4.0!
Beispiel:
Während der Herstellung eines jeden Werkstückes, wird
z.B. mittels Sensorik, jeder einzelne Fertigungsschritt
verfolgt und gespeichert.
Falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem
Schadensfall mit diesem Werkstück kommt, dann kann
genau rückverfolgt werden, wie das Werkstück gefertigt
wurde.
Merke:
Verfolgbarkeit ist die technische Voraussetzung für
Rückverfolgbarkeit!
Dazu muss jedes einzelne Teil, das verfolgt werden soll, eine
digitale Identifikation erhalten (z.B. mit RFID oder
Data-Matrix-Code, etc.).
Das ist u.a. die Voraussetzung für gezielte Rückrufaktionen.
In meiner DIGITALISIERUNGS –
KEYNOTE erkläre ich die Grundlagen von INDUSTRIE 4.0 für
jedermann verständlich und unterhaltsam:
Mein INDUSTRIE 4.0 - Workshop
hilft Ihnen nicht die gleichen Fehler zu machen, die fast alle
machen: